Service und Patientenrechte
Zu unserem Service gehört es, die Wünsche unserer Kunden möglichst schnell zu bearbeiten. Bei kleineren Anliegen gelingt uns das in der Regel auch binnen weniger Tage.
Nach dem Patientenrechtegesetz beträgt die Frist, in der Krankenkassen über einen Antrag entscheiden müssen, grundsätzlich 3 Wochen nach Antragseingang.
Teilweise ist für die Beurteilung eines Leistungsantrages jedoch eine medizinische Beratung durch den Medizinischen Dienst (MD) erforderlich. Durch Vorlage der eingereichten Unterlagen beim MD verlängert sich die gesetzliche Bearbeitungsfrist um 2 Wochen auf insgesamt 5 Wochen. In dem Fall erhalten Sie eine Zwischennachricht unter Nennung des Zeitpunkts, bis zu der Sie mit einer Entscheidung rechnen können.
Bei Fragen oder Wünschen steht Ihnen Ihr*e Kundenbetreuer*in gern zur Verfügung.