Zusatzbeitragssatz ab 01.01.2025 – Top Leistungen bleiben!
Wie Sie der Berichterstattung in den Medien entnehmen konnten, hat sich in der gesamten Krankenversicherung – auch in der privaten - eine besorgniserregende Ausgabendynamik entwickelt. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber in den letzten Jahren zwangsweise Vermögen der Krankenkassen abgeschöpft hat - in unserem Fall 21 Millionen Euro Versichertengelder. In der Folge waren bereits in diesem Jahr und werden im nächsten Jahr so viele Kassen wie noch nie gezwungen, ihre Beiträge deutlich zu erhöhen.
Ab dem 01.01.2025 müssen leider auch wir unseren bisher unterdurchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf 2,8 %, anpassen. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte davon. Für die Beiträge aus einer gesetzlichen Rente wirkt sich dieses erst ab dem 01.03.2025 aus.
Die gute Nachricht: Unsere umfangreichen Mehrleistungen bleiben. Beispielsweise bezuschussen wir zusätzliche Leistungen wie 2 x jährlich professionelle Zahnreinigung, osteopathische Behandlung und vieles mehr mit 85 % bis zu 400 € je Kalenderjahr.