BKK GesundheitsPlus - Besondere Leistungen für Ihre Gesundheit
Wir haben unser umfangreiches Leistungspaket noch weiter verbessert. Mit BKK GesundheitsPlus können Sie zusätzliche attraktive Gesundheitsangebote bis zu einer Höhe von insgesamt 400 Euro je Kalenderjahr erhalten.
Sie haben die Wahl
Alle Leistungen sind individuell kombinierbar. Gegen Vorlage der Originalrechnungen erstatten wir Ihnen 85 % des erstattungsfähigen Höchstbetrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400 Euro je Kalenderjahr. Soweit die Versicherung bei der Betriebskrankenkasse nur für einen Teil des Kalenderjahres besteht, wird die maximale Erstattungshöhe anteilig berechnet. Zur Erstattung sind personifizierte Originalrechnungen bis 31.03. des Folgejahres vorzulegen.
Welche Leistungen werden zu 85 % übernommen?
Professionelle Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung
Wir übernehmen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zweimal je Kalenderjahr die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung bis zum erstattungsfähigen Höchstbetrag von jeweils 120 Euro (Erstattungssatz 85 % = 102 Euro).
Zahnärztliche Behandlung
Über die gesetzlich geregelte zahnärztliche Behandlung hinaus erstatten wir Versicherten die Kosten für folgende, von Zahnärzten durchgeführte Leistungen:
- Fissuren-Versiegelung der kariesfreien Prämolaren im bleibenden Gebiss
- 2. Zahnsteinentfernung innerhalb eines Kalenderjahres
- Bakterientest bei anstehender Parodontosebehandlung
- Kariesinfiltration
Osteopathie
Versicherte können mit einer ärztlichen Verordnung osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, sofern die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krankheitsbeschwerden zu lindern oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken und die Leistung nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen wurde. Voraussetzungen dafür sind:
- Der Leistungserbringer erbringt die Leistung in der fachlich gebotenen Qualität
- Der Leistungserbringer ist Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine Ausbildung absolviert, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt
Zur Erstattung ist neben Originalrechnungen die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Hautkrebsvorsorge
Wir übernehmen für Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres ergänzend zum gesetzlichen Anspruch einmalig je Kalenderjahr die Kosten für eine Hautkrebsuntersuchung, wenn eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen, und die Leistung durch Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten und Dermatologen erbracht wird.
Gesundheitsuntersuchung
Ergänzend zum gesetzlichen Anspruch übernehmen wir einmalig je Kalenderjahr die Kosten für eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit, wenn eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen.
Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel
Über die gesetzlich geregelten Ansprüche zur Arzneimittelversorgung hinaus erstattet die Betriebskrankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie. Voraussetzungen dafür sind:
- Die Einnahme ist notwendig, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern
- Die Verordnung des Arzneimittels erfolgte durch einen Arzt auf einem Privatrezept
- Das Arzneimittel wurde durch die Versicherten in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen
- Das Arzneimittel wurde nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen
Zur Erstattung ist neben Originalrechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
Versicherte können eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung in Anspruch nehmen, wenn diese nach ärztlicher Bescheinigung dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten und ihre Verschlimmerung zu vermeiden. Sofern ärztlich bescheinigte Risiken vorliegen, aufgrund derer im Rahmen der sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung zusätzlich ein Belastungs-Elektrokardiogramm, eine Lungenfunktionsuntersuchung und eine Laktatbestimmung erforderlich sind, können Versicherte diese Leistungen zusätzlich in Anspruch nehmen. Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung von zugelassenen Vertragsärzten oder nach dem Gesetz berechtigten Leistungserbringern erbracht wird, die die Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" führen.
Zur Erstattung ist neben den spezifizierten Originalrechnungen die ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Eine Erstattung für eine erneute sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung ist möglich, wenn seit dem Zeitpunkt der Durchführung der vorangegangenen sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung und Beratung, für die eine Erstattung erfolgt ist, mindestens zwei Jahre vergangen sind.
Zusätzliche Leistungen von Hebammen – Hebammenrufpauschale
Wir übernehmen für versicherte Frauen die Kosten für eine Hebammenrufpauschale in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einer Hebamme erbracht wird, die nach dem Gesetz zur Leistungserbringung berechtigt ist. Die Pauschale beinhaltet täglich:
- 24 Stunden unmittelbare Erreichbarkeit
- Sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe
- Aufenthalt in räumlicher Nähe der Schwangeren
- Bereitschaft, jede sonstige Aktivität, mit Ausnahme einer gerade stattfindenden anderen Geburt, sofort abzubrechen und zu der Schwangeren zu fahren
- Begleitung bei einer Verlegung in ein Vertragskrankenhaus, sofern erforderlich
Geburtsvorbereitungskurs für Väter
Je Schwangerschaft übernehmen wir die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs für werdende Väter, die bei uns versichert sind.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Leistung von einer Hebamme erbracht wird, die nach dem Gesetz zur Leistungserbringung berechtigt ist.
Die Erstattung erfolgt in Höhe der vereinbarten Vertragssätze und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die Geburtsvorbereitung für Schwangere.