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Hilfen und Leistungen für Pflegepersonen

Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden pro Woche in dessen häuslicher Umgebung pflegen und versorgen, gelten als „Pflegepersonen“. Für diese freiwilligen Helfer ist es wichtig und unerlässlich, zum einen sozial abgesichert zu sein und zum anderen ihre Leistung auch honoriert zu bekommen. Mit den nachfolgenden Hilfen leistet die BKK-Pflegeversicherung einen wesentlichen Beitrag.

Beiträge zur Rentenversicherung
Wer Pflegebedürftige betreut, wer als Pflegeperson Angehörigen und Freunden ein Verbleiben in den eigenen vier Wänden ermöglicht, muss ganz oder zumindest teilweise auf eine Berufstätigkeit verzichten – mit dem Ergebnis: Er/Sie kann nur eingeschränkt etwas für seine/ihre Altersvorsorge tun.

Die BKK-Pflegekasse zahlt deshalb für Pflegepersonen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie vor Beginn der Pflegetätigkeit berufstätig waren.

Allerdings: Wer neben seiner Pflegetätigkeit noch eine Berufstätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden ausübt, für den werden keine Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflegeversicherung gezahlt.

Die Beiträge zur Rentenversicherung richten sich nach der Pflegestufe der gepflegten Person und nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand:

Pflegestufe Pflegeaufwand Beitragshöhe in Euro
  pro Woche mindestens West Ost
Stufe I 14 Std. 125,58 105,56
Stufe II 14 Std. 167,44 140,75
  21 Std. 251,16 211,12
Stufe III 14 Std. 188,37 158,34
  21 Std. 282,56 237,51
  28 Std. 376,74 316,68

Gesetzliche Unfallversicherung
Die Pflegeversicherung sorgt dafür, dass alle Pflegepersonen gesetzlich unfallversichert werden. Damit wird – wie bei Arbeitnehmern – gewährleistet, dass die Pflegepersonen bei Unfällen im Zusammenhang mit ihrer Pflegetätigkeit und auch bei der Fahrt von und zu den Pflegebedürftigen abgesichert sind.

Wir helfen den Helfern – kostenfrei
Die BKK-Pflegekasse bietet in Kooperation mit der Caritas und der Diakonie professionelle Schulungen und Beratungsgespräche für Pflegepersonen an. Das Beratungsgespräch und der Pflegekurs sind kostenfrei, wenn die teilnehmende Pflegeperson oder der zu pflegende Angehörige oder Bekannte in der BKK-Pflegekasse versichert ist.

Das Beratungsgespräch in der häuslichen Umgebung der jeweiligen pflegebedürftigen Person wird von einer kompetenten Fachkraft geführt. Hier haben Sie die Möglichkeit, alle Fragen und Probleme, die eine Pflege zu Hause grundsätzlich mit sich bringt, eingehend zu erörtern und ggf. zu lösen.

Der Pflegekurs wird von einer erfahrenen Pflegefachkraft durchgeführt. Er dauert insgesamt 20 Stunden. Alle wichtigen Themen der häuslichen Pflege werden behandelt. In praktischen Übungen trainieren Sie Pflegehandlungen für die unterschiedlichsten Situationen.

Im häuslichen Beratungsgespräch und auch im Pflegekurs erhalten Sie zusätzlich ausgewählte Fachliteratur – ebenfalls kostenfrei –, mit der Sie alles Gelernte noch weiter vertiefen können.

Weitere Informationen zum BKK-Schulungsangebot und zum Thema Pflege erhalten Sie bei der BKK-Pflegekasse. Dort können Sie sich auch anmelden.