Leistungen der Pflegeversicherung
Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland sind auf Betreuung bzw. Unterstützung angewiesen, weil sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig meistern können.
Um solche Pflegebedürftigen und Angehörigen bei der ambulanten Pflege zu unterstützen und bei der stationären Pflege die Pflegebedürftigen von Kosten zu entlasten, hat die BKK die Pflegekasse eingerichtet, die das komplette Spektrum der gesetzlich festgelegten Leistungen für die Versicherten anbietet. Die BKK-Pflegekassen behandeln dabei jeden Einzelfall individuell und äußerst sorgfältig; sie werden dabei unterstützt von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
Einen Überblick, welche Leistungen Teil der BKK-Pflegeversicherung darstellen und welche Hilfen für die Pflegenden zur Verfügung stehen entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten.