Der Countdown für Berufsstarter läuft
Nach der Schule wollen Sie endlich loslegen und mit Ihrer Ausbildung starten. Ganz gleich was Sie beruflich machen: Auf Sie wartet eine spannende Zeit.
Apropos Zeit: Ab dem ersten Tag Ihres Berufslebens müssen Sie selbst Mitglied einer Krankenkasse werden. Genau der richtige Zeitpunkt also, sich schon heute kurz darüber zu informieren, was man von einer Krankenversicherung als Berufsstarter alles erwarten kann.
Die BKK hat Antworten auf Ihre Fragen und steht Ihnen zur Seite. Nicht nur rund um das Thema Krankenversicherung können Sie auf uns zählen. Wir geben Ihnen wichtige Tipps und Infos mit auf den Weg, die sicher hilfreich und nützlich für Sie sind.
Die BKK wünscht allen Berufseinsteigern einen guten Start.
Die BKK - Im Berufsleben voll dabei
Die BKK hat ihren Ursprung in der Welt der Arbeit, in den Unternehmen. Wir kennen uns in der Berufswelt aus, sind in vielen Unternehmen direkt vor Ort. Kurze Wege, Effizienz und Flexibilität sind für uns von jeher selbstverständlich.
Krankenversicherung von A-Z
Alles zu Ihrer Anmeldung und über den richtigen Zeitpunkt
Wichtig für Sie zu wissen: Wenn Sie eine Berufsausbildung anfangen oder direkt ins Arbeitsleben starten, endet automatisch Ihr Versicherungsschutz über Ihre Eltern. Sie müssen sich jetzt selbst versichern, also sich beispielsweise bei der BKK anmelden.
Ihr Weg zur BKK
Die Familienversicherung bei den Eltern endet.
1. Sofern Sie seit mehr als 18 Monaten familienversichert sind, können Sie unmittelbar zum Beschäftigungsbeginn die BKK wählen. Dadurch werden Sie selbst Mitglied einer Krankenversicherung.
2. Sie bekommen dann eine Mitgliedsbescheinigung und erhalten selbstverständlich auch Ihre Versichertenkarte. Die Mitgliedsbescheinigung geben Sie bitte bei Ihrem Arbeitgeber ab.
Beim Kassenwechsel: 18-Monats-Frist beachten
Ein Krankenkassenwechsel ist grundsätzlich nur möglich, wenn Sie die 18-monatige Bindungsfrist bei Ihrer bisherigen Krankenkasse erfüllt haben. Sie gilt für alle ab dem 1. Januar 2002 ausgeübten Wahlrechte. Beim 18-Monats-Zeitraum wird die Gesamtdauer der Mitgliedschaft einschließlich der Unterbrechungszeiträume berücksichtigt.
Startklar mit der BKK – Beste Startbedingungen für Sie
Als Mitglied der BKK haben Sie vom ersten Tag an Anspruch auf die volle Leistung der BKK. Wenn Sie also ins Berufsleben starten, erhalten Sie bei der BKK einen umfassenden und optimalen Krankenversicherungsschutz.
Übrigens: Mit Wahl der BKK werden Sie automatisch Mitglied in der BKK-Pflegeversicherung.
Sozialversicherung – So können Sie sicher starten
Gut und wichtig für Sie zu wissen
In unserem Sozialsystem sorgen alle Beschäftigten mit ihren individuellen Beiträgen zusammen dafür, das Risiko einzelner Betroffener finanziell abzufangen. Unser Sozialversicherungssystem besteht aus mehreren Säulen: Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Zusammengefasst bilden sie ein leistungsstarkes Gebäude. Wesentliches Merkmal der Sozialversicherung ist der Solidarausgleich zwischen Jung und Alt, Alleinstehenden und Familien, gut und weniger gut Verdienenden. Davon profitieren letztlich alle.
Der Sozialversicherungsausweis
Azubis bekommen ein Rentenkonto – bei der Ausbildung in einem Angestelltenberuf bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin oder bei der Ausbildung in einem Arbeiterberuf bei der regionalen Landesversicherungsanstalt (LVA). Jeder Berufsstarter erhält von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis mit einer Versicherungsnummer. Diese muss zu Beginn der Ausbildung beantragt werden.
BKK-Service für Berufsstarter
Wir beantragen gerne den Sozialversicherungsausweis für Sie. Kommen Sie einfach sofort nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zur BKK.
Wichtig für Ihre spätere Rente – Die Schulzeitenbescheinigung
Schulzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres werden in der Rentenversicherung berücksichtigt. Für den Besuch von Schulen, Berufsfachschulen sowie die Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können insgesamt bis zu 3 Jahre angerechnet werden.
Den Antrag dazu erhalten Sie auch bei der BKK. Das Schulsekretariat bestätigt darauf die Schulzeit. Die ausgefüllte Bescheinigung leiten die Mitarbeiter der BKK gerne für Sie an den Rentenversicherungsträger weiter. Ihr Vorteil: Die Zeiten, die Ihnen von der Rentenversicherung angerechnet werden, wirken sich später rentensteigernd aus.
Zuzahlung und Belastungsgrenzen
Leistungen, die man sich leisten kann
Für die Leistungen der Krankenkassen hat der gesetzgeber eine Zuzahlung durch den Versicherten vorgesehen. Um die Versicherten jedoch vor finanziellen Überforderungen zu bewahren, gelten Belastungsgrenzen. Diese stellen sicher, dass die Summe aller jährlich geleisteten Zuzahlungen maximal zwei Prozent des Bruttoeinkommens ausmacht; chronisch Kranke zahlen höchstens ein Prozent des Bruttoeinkommens zu. Alle unter 18 Jahren sind generell von Zuzahlungen befreit. Mehr Infos erhalten Sie bei Ihrer BKK.
Drei Schritte für einen guten Start
Erstens: Ihre Lohnsteuerkarte
Auf der Lohnsteuerkarte trägt der Arbeitgeber sowohl das Einkommen als auch die verschiedenen Steuern und Sozialabgaben ein. Diese werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Zu Beginn des Jahres sollten Sie eine Steuererklärung machen. Die Lohnsteuerkarte geben Sie mit entsprechenden Formularen beim Finanzamt ab. Häufig gibt es dann Geld vom Staat zurück.
Zweitens: Ihre ärztliche Bescheinigung
Wenn Sie bei Ausbildungsbeginn noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen Sie sich ärztlich durchchecken lassen. So steht es im Jugendarbeitsschutzgesetz.
Drittens: Ihre Ausbildungsbeihilfe
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAföG) ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat. Diese erhalten Sie als Azubi, wenn Ihr Ausbildungsort so weit weg ist, dass Sie eine eigene Wohnung benötigen und nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen können. Weitere Voraussetzung: das elterliche Einkommen darf einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Wer sich nach Ausbildungsende beruflich weiterbilden möchte, erhält unter Umständen auch weiterhin BAföG. Anträge und weitere Infos dazu erhalten Sie beim Arbeitsamt.