Befreiung von Zuzahlungen (Belastungsgrenzen)
Die zumutbare Eigenbelastung eines BKK-Versicherten bzw. seiner Familie ist auf höchstens zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von ein Prozent. Zur Ermittlung dieses Grenzbetrages ist das Jahreseinkommen maßgebend. Ist ein Familieneinkommen anzurechnen, werden „Familienabschläge“ abgezogen.
Erreichen Versicherte bereits während des Kalenderjahres die Belastungsgrenze von zwei Prozent (für chronisch Kranke ein Prozent), ist für den Rest des Jahres eine Befreiung möglich.
Bitte achten Sie darauf, dass alle Zuzahlungen quittiert werden. Die Quittungen werden für die Entscheidung über eine eventuelle Befreiung oder die spätere Erstattung von ggf. zuviel geleisteten Zuzahlungen benötigt.