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Erziehungsgeld

Grundsätzlich haben alle Eltern in den ersten 24 Lebensmonaten ihres Kindes Anspruch auf Erziehungsgeld – unabhängig davon, ob sie vorher erwerbstätig waren oder nicht. Auch als Hausfrau oder Hausmann können Sie also Erziehungsgeld beantragen, wenn Sie Ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Informationen zu Anspruch, Höhe und Dauer des Erziehungsgeldes erhalten Sie bei der Erziehungsgeldstelle.