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Mutterschaftsgeld

Jede Frau, die zu Beginn der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor der Entbindung) bei einer BKK versichert ist, erhält von ihrer BKK grundsätzlich Mutterschaftsgeld. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsverhältnis besteht oder zulässig aufgelöst ist. Das Mutterschaftsgeld ist genauso hoch wie der bisherige durchschnittliche Nettoverdienst, darf aber 13,00 € kalendertäglich nicht überschreiten. Die ggf. verbleibende Differenz wird von Ihrem Arbeitgeber getragen.