Künstliche Befruchtung
Zur Herstellung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit sowie zur künstlichen Befruchtung gibt es verschiedene Methoden, die zum Leistungskatalog Ihrer BKK gehören. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten. An den Kosten von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung einschließlich der dann erforderlichen Medikamente) müssen Sie sich mit 50 Prozent beteiligen.