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Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

Stationäre Vorsorge- und Reha-Leistungen finden in speziellen Einrichtungen statt. Dort werden die Versicherten nicht nur behandelt und versorgt, sondern sie wohnen auch dort. Die Kosten werden von der BKK grundsätzlich voll übernommen. Der Versicherte muss den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10,00 € für jeden Tag der Maßnahme zahlen.

Anspruch besteht auch auf eine Anschlussheilbehandlung. Sie folgt grundsätzlich auf eine stationäre Krankenhausbehandlung. Hier beträgt die Zuzahlung für Versicherte über 18 Jahre 10,00 € pro Tag, zusammen mit einer Krankenhausbehandlung jedoch nur für insgesamt 28 Tage im Kalenderjahr.